Anna Radjuk/ Alexander Rathenau
(Schwerpunkt:
Leistungsstörungen/Gattungsschuld)
Der
Fahrradhersteller H will endlich auch in Trier berühmt werden und startet eine
Aktion: „Neu für Alt“, bei der alte Fahrräder gegen neue getauscht werden
sollen. Um dabei nicht pleite zu gehen, begrenzt H jedoch sein Angebot auf
zwanzig Fahrradliebhaber, die sich zuerst melden.
A, der
davon durch eine Zeitungsanzeige erfährt, ruft sofort bei H an. Welch ein
Glück: er steht auf Platz achtzehn! H und A einigen sich nun telefonisch, dass
ein Mitarbeiter von H bei A mit einem neuen Fahrrad eines bestimmten Modells
binnen zwei Wochen vorbeikommt und sodann Fahrräder ausgetauscht werden.
Als
nach 3 Wochen immer noch nichts passiert, ruft A wieder bei H an und will
„sein“ neues Fahrrad haben. H wendet ein, er habe das Fahrrad noch am Tag des
ersten Telefonats für A bereit gestellt. Das Fahrrad sei ausgesondert worden
und stand getrennt von den übrigen Fahrrädern nahe Lagerhalle in den
Räumlichkeiten des H. Jedoch habe A „sein“ Fahrrad nie abgeholt und vor einer
Woche sei H selbst Opfer eines Diebstahls geworden, bei dem zehn Fahrräder,
darunter auch das „des A“, gestohlen wurden. Er sehe es nicht ein, noch ein
anderes Fahrrad A anzubieten.
A ist
empört. Er braucht nämlich unbedingt ein neues Fahrrad. Ein vergleichbares
Fahrrad würde A 280 Euro kosten. Sein eigenes Fahrrad ist nur noch 80 Euro
wert. Vor allem hat A schon teuere Fahrradlichter gekauft (30 Euro), die extra
für das neue Modell zugeschnitten sind und auf andere Fahrräder nicht passen.
A
fragt, was er nun unternehmen kann.
Bearbeitervermerk:
Erfüllungsanspruch
ist nicht zu prüfen.